Beitragsordnung:

§1 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt einmalig 30,-€ und ist spätestens 14 Tage nach Beitritt zu entrichten.

Die ersten Beiträge (Aufnahmegebühr ausgeschlossen) müssen erst nach Erteilung der Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau entrichtet werden.

 

§2 Clubbeiträge

Jahresbeiträge werden bei Eintritt anteilig auf das Kalenderjahr gerechnet.

Hier zählt der Beitrittsmonat.

Bei Austritt werden keine Beiträge zurückerstattet.

Beitragsarten: Normal oder Premium?

Normal: Hier beträgt der Jahresbeitrag 60,-€ (monatlich 5,-€) und muss innerhalb 14 Tage nach Beitritt vollständig entrichtet werden. Im folgendem Kalenderjahr bis spätestens 15. Januar.

Premium: Hier beträgt der Jahresbeitrag 300,-€ (monatlich 25,-€) und kann in 3 Raten, Frist 3.Rate bis 01.04. des Kalenderjahres entrichtet werden. Bei Beiträge die anteilig auf das Kalenderjahr entrichtet werden, muss der Beitrag vollständig innerhalb 14 Tage entrichtet werden.

Premium bietet durch höhere Beiträge Vorteile im Bereich Selbstkostenpreis (bei Abnahme), Merchandise, Clubaktivitäten und vieles mehr.

 

§3 Abnahmemenge

Für die spätere Abnahmemenge wird ein gesonderter Beitrag pro Gramm und Beitragsart erhoben.

Jedes Mitglied muss bei Anmeldung im Club seine voraussichtliche Abnahmemenge pro Monat (max.50g/Monat) angeben.

 

§4 Beitragsversäumnis

Werden Beiträge nicht innerhalb der in §2 genannten Fristen entrichtet, mahnt der Vorstand ab.

Erfolgt auch dann keine Zahlung, schließt der Vorstand das Mitglied nach angemessener Zeit aus. Über den Ausschluss von Mitgliedern wegen Beitragsversäumnis informiert der Vorstand die darauf folgende Mitgliederversammlung. Auszuschließende Mitglieder dürfen ihren Ausschluss auf der folgenden Mitgliederversammlung anfechten, sofern sie bis dahin fehlende Beiträge entrichtet haben.

 

§5 Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei und genießen die Vorteile eines Premiummitglieds.

 

§6 Entscheidung über Mitgliedschaft

Die Entscheidung über die Mitgliedschaft trifft der Vorstand nach einem persönlichem Gespräch.

Dann gibt es die Mitgliedsbescheinigung mit Angabe ob Normal- oder Premiummitglied und den Kontodaten.

 

§7 Änderung der Beitragsordnung

Diese Beitragsordnung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden. Entsprechende Anträge können von Mitgliedern beim Vorstand schriftlich eingereicht werden. Sie sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zu versenden.